INFOMAGAZIN FÜR OBERÖSTERREICH Mehr Service. Mehr Information. Seite 10 Oktober 2021 Österreichische Post AG. SP 08Z037863 S. Retouren an Postfach 555, 1008 Wien Neue Spezialeinheit für die Polizei Mit uns. Sicher. Gut. Informiert. ooe.goed.at # mitSicherheitLiebe Kollegin! Lieber Kollege! Inhalt Oktober 2021 IMPRESSUM: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖ Adresse: Volksgartenstraße 34, 4020 Linz, Telefon: 0732 65 42 66-0, E-Mail: ooe@goed.at, Web: ooe.goed.at Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr Medieninhaber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Landesvorstand Oberösterreich, 4020 Linz, Volksgartenstraße 34, Telefon: 0732 65 42 66-0, E-Mail: ooe@goed.at ZVR-Nummer: 576439352; Landesvorsitzender: LAbg. Dr. Peter Csar, peter.csar@goed.at Chefredakteur: Werner Gschwandtner, werner.gschwandtner@goed.at Chef vom Dienst: Hubert Steininger, hubert.steininger@goed.at Grundlegende Richtung: Das GÖD-Infomagazin ist ein unabhängiges Medium, das den GÖD-Mitgliedern in Oberösterreich kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Presseförderungen oder finanzielle Unterstützungen, sei es von öffentlichen Körperschaften (Steuergelder), Parteien, werden und wurden nie in Anspruch genommen. Das Infomagazin entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (Fassung gemäß Beschluss durch den 14. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind. Herstellung: BTS Druckkompetenz GmbH, 4209 Engerwitzdorf Fotos: Titel: BMI/Gerd Pachauer, Fotoarchiv ÖGB/GÖD-OÖ, LPA, Harrer, Wakolbinger. Weitere Vermerke bei einzelnen Bildern. 4 # mitKompetenz GÖD OÖ Politik Digitalization: Think BIGGER, communicate SMARTER 6 # mitFairness Dienstrecht Pflegefreistellung (Pflegeurlaub) 8 # mitWissen Lehrergewerkschaft Neues Schuljahr, neue Herausforderungen 10 # mitRoutine Polizeigewerkschaft Neue Spezialeinheit für die Polizei: Die "Schnellen Reaktionskräfte" sind aktiviert! 12 # mitRecht Justizgewerkschaft Die Digitalisierung der Justiz 14 # mitEinsatz Bundesheergewerkschaft Bundesheer stärken – Heimat schützen 16 # mitVerantwortung Gesundheitsgewerkschaft Gewerkschaft: Mitgliedschaft – notwendig und zeitgemäß? 18 # mitGleichberechtigung GÖD OÖ Frauen Was gibt es Neues? 20 # mitZukunft Junge GÖD OÖ Mitglieder im Gespräch: Katharina Gallner 22 # mitmeinerGÖD GÖD Pensionisten Gemeinsam aktiv sein! 23 # mitmeinerGÖD GÖD Pensionisten Weiterbildung Mitgliederentwicklung Es freut mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Mitgliederentwicklung der GÖD OÖ sich auch 2021 sehr positiv entwickelt, obwohl die persönlichen Kontakte nach wie vor zum Teil sehr eingeschränkt sind. Der Zuwachs an Mit- gliedern spiegelt die gute Arbeit unserer Funk- tionärinnen und Funktionäre wieder, speziell auch an der Basis in den Dienststellen und ist zugleich Bestätigung und Belohnung für deren Bemühungen. Schulungen Diesen Herbst finden Fortbildungen in beinahe allen Sektionen für die Funktionärinnen und Funktionäre statt, um die Kollegenschaft auf dem neuesten Wissens stand vertreten und in- formieren zu können. Nichts ist selbstverständlich Wir bedanken uns bei allen, die sich für die Kollegenschaft ehrenamtlich einsetzen und viel (Frei-)zeit dafür opfern und natürlich auch bei allen die ihren Beitrag mit ihrer Mitgliedschaft leisten. Ich wünsche Ihnen für die herausfordernde Zeit im Herbst viel Kraft und vor allem Bleiben Sie gesund! Hubert Steininger GÖD-OÖ Landessekretär Erfreuliche Mitgliederbilanz 2 # mitmeinerGÖD InhaltLiebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Nach der Ferienzeit steigen wir langsam wieder in den Herbst 2021 ein. Insbesondere von der Wirtschaftslage und dem Arbeitsmarkt her haben uns in den letzten Wochen tendenziell sehr positive Nachrichten begleitet. Uns sollte bewusst sein, dass dieses rasche Comeback alles andere als selbstverständlich ist. Die großen politischen Entscheidungen für dieses Bun- desland und unsere Kommunen wurden vor wenigen Wochen gestellt. Jetzt gilt es auch hier die richtigen Wei- chenstellungen zu treffen. Klar ist: die Politik wird bei der Umsetzung ihrer Vorhaben einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst brauchen. Wir können die Heraus- forderungen nur gemeinsam und nicht gegeneinander bewältigen. Unser GÖD-Vorsitzender Dr. Norbert Schnedl hat bereits Anfang September an das für uns zuständige Mitglied der Bundesregierung, Mag. Werner Kogler, einen Brief gerichtet und darin um zeitgerechte Aufnahme von Ge- haltsverhandlungen ersucht. Selbstverständlich wurde von ihm in diesem Brief auf die extremen Sonderbelas- tungen der Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes während der Corona-Krise hingewiesen. Zahlreiche Studien bestätigen, dass auch in der Bevölkerung das breite Bewusstsein für die emi- nent wichtige Rolle des Öffentlichen Dienstes in dieser Krise noch einmal gestiegen ist. Umso mehr erwarten wir uns nun von der Regierung nicht nur anerkennen- de Worte, sondern auch eine angemessene finanzielle Abgeltung, die einen vollen Ausgleich der Inflation und einen fairen Anteil am erfreulich hohen Wirtschafts- wachstum umfassen muss. In meiner Funktion als Vor- sitzender der GÖD in Oberösterreich habe ich dazu auch erste informelle Gespräche mit unserem Landeshaupt- mann Mag. Thomas Stelzer geführt. Es besteht dem Grunde nach Einvernehmen, dass es zu einem einheit- lichen Abschluss für alle Mitarbeiter/innen im Öffent- lichen Dienst kommen soll, also für Bundes- und Lan- desbedienstete bzw. jene Berufsgruppen, die tariflich an diesen Abschlüssen angeschlossen sind. Finalisiert kann aber erst werden, wenn die Verhandlungen auf Bundesebene abgeschlossen sind. 2021 ist das Jahr, in dem in unseren Gewerkschaftsgre- mien die fünfjährige Funktionsperiode endet und tra- ditionell bildet im November der GÖD-Bundeskongress den krönenden Abschluss. Mit Dr. Norbert Schnedl tritt ein bewährter Mann erneut für den Vorsitz an, den ich in den letzten Jahren als verlässlichen und starken Partner für Oberösterreichs Anliegen schätzen gelernt habe. Ich freue mich auf die Fortsetzung dieser Zusammenarbeit. Wie bisher sind wir auch mit eigenen Vertretern im Bun- desvorstand gut aufgestellt: Markus Larndorfer von der Landesverwaltung und Hans Prenninger vom Öff. Bau- dienst sind hier gesetzt und mit Paul Kimberger als Vor- sitzenden der ARGE Lehrer haben wir natürlich einen weiteren einflussreichen Netzwerker auf Wiener Parkett. In diesem Sinne Ihnen allen einen erfolgreichen und gesunden Herbst! LAbg. Dr. Peter Csar Vorsitzender Wir brauchen einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst 3 # mitmeinerGÖD EditorialDigitalization: Think BIGGER, communicate SMARTER! * Seit Jahren steht Digitalisierung in praktisch jedem Strategiepapier an vorderster Stelle. Als hätte es zusätzlich noch Corona als Initialzündung gebraucht, erleben wir angeblich gerade einen digitalen Turboboom quer durch die Gesellschaft und Arbeitswelt. Als Gewerkschaften sollten wir und diesem Feld vielleicht weniger oberflächlich annähern als in der Vergangenheit. Ein paar sehr grundsätzliche Fragen drängen sich nämlich auf. Kann Big Data die Inhalte der Verwaltung komplett verändern? In der Corana-Krise haben wir gelernt, dass man das Infektionsgeschehen überwachen kann, indem man möglichst vielen Menschen Wattestäbchen in die Nase steckt. Alternativ dazu kann man auch eine kleine Pipette in den Abwasserkanal einer Kommune, eines Ortsteils oder einer einzelnen Schule stecken, um aus dem gesammelten Urin die Infektionslage treffsicher nach- zuverfolgen. So ähnlich funktioniert Big Data, nur dass die „Abwasserkanäle der digitalen Welt“ weitaus mehr Nutzungspotential bieten. In der Privatwirt- schaft existieren auch längst die entsprechenden „Kläranlagen“ dazu. Wer auf Social Media aktiv ist, denn kennt das Netz besser als man sich selbst. Das Netz der Privatwirtschaft ist heute George Orwell in Reinkultur, besser als er sich das je vorstellen hat können. Im Öffentlichen Sektor wollen uns heute viele verkaufen, ein Online-Formu- lar oder eine Rechnung als PDF wären schon der Gipfel der digitalen Trans- formation. Es wird noch sehr viel Energie darauf verwendet, bestehende Verwaltungsprozesse digital abzubilden. Dabei haben Online-Formulare und elektronische Amtswege im Kern aber noch nichts mit echter Digitalisierung zu tun. Spannend wird es erst, wenn Verfahrensinhalte an die neuen digita- len Möglichkeiten angepasst werden. Also nicht das WIE, sondern das WAS unserer Verwaltung. Nicht nur private Riesen wie Facebook & Co., sondern selbstverständlich auch die staatlichen Einrichtungen selbst sind heute respektable Player beim Sam- meln von Daten. Die Datenmenge wächst exponentiell mit einer Verdoppe- Markus Larndorfer Mitglied des GÖD Bundesvorstandes #mitKompetenz GÖD OÖ Präsidium markus.larndorfer@goed.at 4 # mitKompetenz GÖD OÖ Politiklungsrate von unter zwei Jahren. Der Öffentliche Bereich ist da mitten drin statt nur dabei, allerdings auf Ebene der Nationalstaaten und erst recht transnational mit einem sehr engen rechtliches Korsett, innerhalb dessen Daten derzeit genutzt werden. Dabei wäre es schon heute ein Leichtes, beispielsweise öffentliche Transferleistungen wie Förderungen oder soziale Beihilfen punktgenau auf den tatsächlichen Bedarf abzustellen, indem Behörden vorhandene, aber getrennt verwaltete Daten gemeinsam nutzen. Rechtlich ein heikler und komplexer Punkt. Der Abwehrkampf der Datenschützer dürfte aber langfristig an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger ziem- lich vorbeilaufen. Denn die Menschen exhibitionieren sich im Netz bereitwillig, um dessen Annehmlichkeiten nutzen zu können. Und unter dem wachsenden ökonomi- schen Rationalisierungsdruck könnte sich auch die staat- liche Verwaltung dies künftig stärker zu nutzen machen. Also: wir sollten das Potential von Big Data oder auch Künstlicher Intelligenz für den Öffentlichen Dienst wohl größer einschätzen. Der Rahmen dessen, was wir heute unter dem Schlagwort Digitalisierung diskutieren, wird wohl gesprengt. Wie wird Big Data Strukturen der Verwaltung verändern? Niemand weiß, wo der Großrechner mit dem Algorithmus läuft, mit dem unser Verhalten auf Facebook und Amazon beeinflusst wird. Fakt ist: digitale Organisationen sind in der Lage, weitgehend standortunabhängig zu agieren. Jeff Bezos könnte die Firmenzentrale von Amazon technisch gesehen überall auf der Welt ansiedeln, etwas Infrastruk- tur vorausgesetzt. Lässt sich dieser neue Organisations- faktor auf den Öffentlichen Sektor übertragen? Und wenn ja, was heißt das für die Strukturen? Derzeit definieren sich staatliche Einrichtungen und Behörden traditionell über das Territorium, für das sie eine rechtliche Grund- lage haben. Bundesbehörden für das Staatgebiet, Regio- nalbehörden für ihr Land oder ihren Kreis, Kommunalbe- hörden für ihre Gemeinde. Aber sind territoriale Zustän- digkeitsgrenzen in Zeiten von Big Data noch relevant? Es liegt die Vermutung nahe, dass der Trend stark in Rich- tung Zentralisierung gehen wird, wenn technisch die Mög- lichkeit besteht, Verwaltung und Territorium von einander zu entkoppeln. Einen kleinen Vorgeschmack erleben wir in Österreich bereits bei der Finanzverwaltung, wo man mit dem Finanzamt Österreich schon heute das gesamte Staat- gebiet als eine Verwaltungseinheit organisiert hat, was zur Folge hat, dass heute die Steuerklärung eines Wieners auch von einem Beamten in Bregenz erledigt werden kann. Also: mit fortschreitender Digitalisierung besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass auch staatliche Strukturen und Aufgabenverteilung gänzlich neu sortiert werden. Das Portfolio dezentraler Einheiten wie Kommunen und Regio- nalverwaltungen wird sich mehr auf nicht-digitale Inhalte spezialisieren, alles andere wird tendenziell eher zentraler verwaltet werden. Gewerkschaften sollten frühzeitig auch einen demokra- tischen Prozess eröffnen, um das technisch Mögliche mit dem gesellschaftlich Gewollten in Einklang zu bringen. Es geht im Kern um das Verhältnis der Bürger zu ihren Staa- ten und deren Einrichtungen. Foto: AdobeStock/NicoElNino * Auszüge aus einem Vortrag des Autors bei einem internationalen Seminar zum Thema „Digitalisierung im Öffentlichen Dienst“. 5 # mitKompetenz GÖD OÖ PolitikPflegefreistellung (Pflegeurlaub) Foto: Adobe Stock/t.tomsickova@seznam.cz Mein Kind ist krank. Was tun? 6 # mitFairness DienstrechtRechtsanspruch auf Pflegefreistellung Bedienstete haben einen Anspruch auf Pflegefreistellung zur notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haus- halt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Partner/innen, Lebensgefährten, eigene Kinder bzw. eigene Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Kinder der Lebensge- fährtin/des Lebensgefährten, Enkel, Eltern, Großel- tern, Geschwister) Hinweis: nicht umfasst sind beispielsweise Schwieger- eltern oder für die notwendige Betreuung des eigenen Kin- des bzw. des eigenen Stief-, Wahl- und Pflegekindes sowie des Kindes der Lebensgefährtin/des Lebensge- fährten, wenn die ständige Betreuungsperson wegen Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, Ver- büßung einer Freiheitsstrafe oder anderweitige auf behördlicher Anordnung beruhende Anhaltung oder schwere Erkrankung für die Pflege ausfällt oder bei Begleitung des eigenen Kindes sowie des ei- genen Stief, Wahl- und Pflegekindes sowie des Kindes der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten bei einem stationären Aufenthalt des Kindes in einer Kranken- bzw. einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind der/des Landes- bzw. Gemeindebediensteten das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw. das Kind der/des Bundesbediensteten das 10. Le- bensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch auf Pflegefreistellung besteht bei Vollbe- schäftigung im Ausmaß von maximal 40 Wochenstun- den jährlich, bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich dies aliquot. Besonderheit bei Kindern unter 12 Jahren und bei Kindern, für die erhöhte Familien beihilfe gewährt wird (unabhängig vom Alter): Ist die/der Bedienstete wegen der notwendigen Pflege ihres/seines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes bzw. Wahl-, Stief- oder Pflegekin- des oder Kindes der Lebensgefährtin/des Lebensge- fährten, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat bzw. für das erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird (unabhängig vom Alter*) an der Dienstleistung neuerlich oder weiterhin ver- hindert** und ist der oben geschilderte Anspruch auf Pflege- freistellung bereits verbraucht, so besteht ein Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß einer weiteren Woche im Kalenderjahr (bei Vollzeit 40 Stunden jährlich, bei Teilzeit aliquot). Bei einem erkrankten eigenen Kind (bzw. Wahl- oder Pflege kind) ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Einseitiger Urlaubsantritt nach der Pflegefreistellung Ist der Anspruch auf Pflegfreistellung erschöpft, kann im Fall der Erkrankung eines noch nicht zwölfjährigen Kindes (bzw. Wahl-, Stief- oder Pflegekindes bzw. Kin- des der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten) der/des Bediensteten ein noch nicht verbrauchter Erholungs- urlaub einseitig von der/dem Bediensteten angetreten werden. Ein solcher Urlaub darf jedoch den Zeitraum der notwendigen Pflege nicht überschreiten. Allgemeines Eine ärztliche Bestätigung über die Pflegebedürftigkeit ist erforderlich. * Somit wird der i.d.R. vermehrten und intensiveren Pflegebedürftigkeit dieser Kinder nun Rechnung getragen. ** Bei langwierigen Erkrankungen kann nun auch durchgehend Pflegefreistellung im Ausmaß von bis zu zwei Wochen beansprucht werden. Mag. Dr. Manuela Stadler Juristin im ZBR-Büro der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH #mitFairness GÖD OÖ Landesvertretung Dienstrecht manuela.stadler@ooeg.at 7 # mitFairness DienstrechtW ie so oft gab es Vorgaben des Gesundheitsministeriums, das auf Empfehlung der Corona-Kommissionen, der Krisenstäbe und der AGES agiert. Da stand die 1G-Regel fest. Diese konnte von Bun- desvorsitzenden Paul Kimberger im Verhandlungsweg noch abgewendet werden. Immerhin sind in Oberösterreich 78 % der Lehrerinnen und Lehrer geimpft und damit deutlich mehr als in der Gesamtbevölkerung! In der ersten Schulwoche ist es dann auch noch gelungen, dass die Geimpften mit den Genesenen (Absonderungsbescheid, Genesungsbescheid, Nach- weis über einen neutralisierenden Antikörpertest) gleichgestellt wurden. So kam dann die unangenehme Situation für ungeimpftes Personal, dass diese einen externen PCR Test wöchentlich vorlegen müssen. Dieser Test ist für Wien kein großes Problem, da es an jeder Ecke eine Apotheke oder die Möglichkeit von „Alles gurgelt“ gibt, aber wie sieht das beispielswei- se im Bezirk Braunau aus? Der Unmut der Kolleginnen und Kollegen ist durchaus berechtigt, allerdings haben die geimpften Pädagoginnen und Pädagogen und auch die Eltern nicht immer Verständnis und fordern auch die Impfpflicht für das Lehrpersonal. Ich hoffe, dass wir gemeinsam einen Weg aus der Pandemie finden! Die Sicherheitsphase zu Schulbeginn gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, auch diese müssen sich dreimal pro Woche testen. Dies ist ein möglicher Grund für die vielen Schulabmeldungen. Eine Abmeldung zum häuslichen Unterricht ist grundsätzlich bis zum ersten Schultag mög- lich, was in Oberösterreich ca. 1.400 Eltern gemacht haben. In Öster- reich gilt keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht. Somit können Kinder im häuslichen Unterricht unterrichtet werden. Am Ende des Schuljahres ist eine Externistenprüfung abzulegen. Derzeit steht zur Diskussion, ob die abgemeldeten Kinder nicht bereits im Semester eine Prüfung ablegen sollen. Es stellt sich auch die Frage, ob nicht ein Institut für diese Prüfungen beauftragt wird, denn in der Schule ist dieser Mehr- Petra Praschesaits Vorsitzender Stellvertreterin GÖD-Oberösterreich #mitWissen GÖD OÖ Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen petra.praschesaits@bildung-ooe.gv.at Neues Schuljahr, neue Heraus forderungen Das Ziel der Regierung, der Lehrerinnen und Lehrer und insbesondere der Eltern war: Schule soll unbedingt in Präsenz stattfinden. Bereits im August gab es eine Pressekonferenz, das „Highlight“ durch das wir Lehrerinnen und Lehrer immer die neuesten geltenden Regeln erfahren. Die digitale Schule erweist sich beim näheren Hinsehen als Baustelle, die bei der Planung und Umsetzung einiges zu wünschen übrig lässt. 8 # mitWissen Lehrergewerkschaftaufwand kaum noch zu schaffen (kleines Detail – Bezah- lung für eine Prüfung: 5,30 Euro). Die Abmeldungen hät- ten auch Nachteile für die verbleibenden Schülerinnen und Schüler in der Schule gehabt, denn die Kinder des häuslichen Unterrichts zählen nicht zur Anzahl der Kinder pro Klasse. Daher wäre es zu Klassenzusammenlegungen gekommen. Dies hat das Land Oberösterreich, auf unse- ren Hinweis, abgewendet, denn laut Bildungslandesrätin Mag. Christine Haberlander dürfen die Klassen nun wei- tergeführt werden. Die Schulkinder sollen keinen Nach- teil wegen der abgemeldeten Kinder erleiden. Die Kinder im häuslichen Unterricht bekommen auch Schulbücher, allerdings bekommen Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Schulstufe in der Schule einen Laptop, die Kin- der zu Hause jedoch nicht. Zusätzlich werden vom Land Oberösterreich Geräte für Lehrerinnen und Lehrer, die in diesen Klassen unterrichten, zur Verfügung gestellt. „Digitale Schule ist die harmonische Kombination von moderner, digitaler Infrastruktur und inspirierender, zu- kunftsweisender Pädagogik“, heißt es vielversprechend auf der Homepage des Bildungsministeriums. Was auf den ersten Blick zeitgemäß wirkt, erweist sich beim nä- heren Hinsehen aber als Baustelle, die bei der Planung und Umsetzung einiges zu wünschen übrig lässt. Es reicht leider nicht aus, die Geräte zu verteilen, es muss natür- lich auch eine inspirierende und zukunftsweisende Päd- agogik einhergehen. Das Fach Informatik ist derzeit eine verbindliche Übung und kein Pflichtfach. Das bedeutet wiederum: Zusätzliche Ressourcen sind unbedingt not- wendig. Durch den „Acht-Punkte-Plan“ kommen viele weitere Anforderungen und Aufgaben auf die Schulen zu, wobei die Wartung und Reparatur der Geräte ungeklärt ist. Man darf gespannt sein, wie sich dieses Schuljahr wei- terentwickelt. Die angespannte Personalsituation, es fehlen Lehrerinnen und Lehrer in allen Bereichen, heißt natürlich eine Mehrbelastung für die aktiven. Die Schul- leitungen, besonders die in kleinen Volksschulen, die selbst noch bis zu 17 Stunden unterrichten, haben ihre Belastungsgrenze mit den ständigen Abfragen und neuen Regelungen im Gesundheitsbereich schon lange erreicht. In diesem Sinne – bleiben wir hoffentlich alle gesund! Foto: AdobeStock/francescoridolfi.com 9 # mitWissen LehrergewerkschaftNext >